Entsorgung
Folgende Abfälle entsorgen wir fachgerecht für Sie:
Altpapier
Altpapier ist für die Papierherstellung ein wichtiger Rohstoff, welcher eine deutliche Reduzierung des Einsatzes von frischem Baumholz in der Papierindustrie bedeutet. Gemischt oder sortenrein … wir holen alles ab und führen es der Wiederverwertung zu. Natürlich können Sie auch anliefern.
Altpapier: normales Schreibpapier, Briefumschläge, Kataloge, Illustrierte, Zeitungen, Papierverpackungen
Kartonage: Pappe, Kartons, Pappverpackungen
Erfassungssysteme:
Gitterboxen
Umleerbehälter
Mulden
Container
Presscontainer
Altholz
Altholz fällt vor allem in der Möbelindustrie, der Baubranche, als Verpackung in Industrie- und Gewerbebetrieben oder bei größeren Umbau- bzw. Abbrucharbeiten an. Aufgrund der zahlreichen Einsatzbereiche können Holzabfälle unterschiedlich belastet sein. Neben Farben, Lacken und Beschichtungen sind bei der Entsorgung insbesondere Behandlungen mit Holzschutzmitteln relevant. Wir stellen Ihnen die passenden Container für den Abtransport Ihres Altholzes zur Verfügung und stellen dessen umweltgerechte Entsorgung sicher.
Auf Grundlage der Altholzverordnung wird Altholz in vier Kategorien unterteilt:
Altholz A1:
Als A-I-Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz.
Altholz A2:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Beispiel: Paletten aus Holzwerkstoffen, Bauspanplatten, Dielen, Fehlböden, Türblätter/Zargen ohne schädliche Verunreinigungen.
Altholz A3:
Holz mit hologenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.
Beispiel: Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment), Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung.
Altholz A4:
Holz das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Beispiel: Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel, Fenster, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989). Bei der Entsorgung gilt A-IV-Holz als gefährlicher Abfall. Näheres zu gefährlichem Abfall und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften können Sie bei uns telefonisch erfragen.
Asbest-Zement-Abfälle
Asbest:
Harter Asbest wurde in Deutschland bis 1993 in der Bauindustrie in Form von Asbestfaserplatten, Asbestzement oder Elektrogeräten verwendet. Weicher Asbest wurde unter anderem für Fußbodenbeläge, Verstopfmassen, Leichtmörtelputz und Schaumstoffe verwendet. Mittlerweile ist Asbest in der gesamten Europäischen Union aufgrund der nachgewiesenen Gesundheitsgefahren verboten. Asbest muss ordnungsgemäß verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Asbesthaltige Abfälle müssen für die Entsorgung in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen (Big-Bags) gesammelt und befördert werden. Sie sind getrennt zu halten, um zu verhindern, dass durch Vermischung mit anderen Materialien die Menge an asbesthaltigen Abfällen vergrößert wird oder der Asbestgehalt unerkannt bleibt. Bei Abtransport und Entsorgung achten wir auf die Einhaltung der höchsten Qualitätsstandards und der örtlich gültigen Vorschriften.
Baumischabfälle
Baumischabfall:
Gemischter Baustellenabfall kann im Gegensatz zu Bauschutt auch nicht mineralische Materialien wie z. B. Holzreste, Plastik, Schaumstoff, Folie, Hartkunststoff, Styropor, zementgebundene Holzfaserplatten. Gefährlicher Abfall (Sonderabfall) darf nicht zusammen mit dem gemischten Baustellenabfall entsorgt werden.
Bauschutt
Bauschutt mineralisch:
Bauschutt besteht zu 100 % aus mineralischen Materialien, z. B. Mauerwerk, Beton, Ziegel, Kalksandstein, Kies, Mörtel, Fliesen, Keramik, Dachpfannen, Mauerbrocken, Betonaufbruch, Boden, Gehwegplatten, Ziegelsteine
Bauschutt nicht recyclefähig:
Bauschutt mit Anhaftungen von Bitumen, Ruß, Farbanstrich, Kunststoffen, Styropor, Teppichresten, Linoleum etc. Weiterhin sind hier auch belasteter Bauschutt aus privatem Hausabbruch (z. B. Schornsteine und Garagenböden), Faserzement, Leichtbaustoffe auf mineralischer Basis, Putz auf mineralischer Basis, unbelastete Schlacken und Naturschiefer zu nennen.
Boden unbelastet
Der Boden sollte sauber, unbelastet und nicht mit Fremdmaterial verunreinigt sein. Bei mehr als 200 m³ Material ist eine Analyse nach vollem Deponieumfang erforderlich.
Dachpappe
Teerhaltige Dachpappe:
Teerhaltige Dachpappe ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Meist sind Dachpappen teerhaltig, wenn sie vor 1975 hergestellt und als Dachhaut verwendet wurden.
Bitumenhaltige Dachpappe:
Bitumenhaltige Dachpappe wird zum Schutz vor Feuchtigkeit mit Bitumen getränkt und dient als Dachhaut. Seit den siebziger Jahren werden in der Herstellung bereits Bitumen anstelle von Teer verwendet.
Gartenabfälle
Buschwerk:
Buschwerk und Gartenabfall fallen überwiegend bei Straßenmeistereien, Garten- und Landschaftsbauern und bei Privatkunden an. Sie bestehen meist aus Busch- und Strauchwerk, Laub und Rasenschnitten.
Stubben /Stammholz:
Unter diese Abfallart fallen Wurzeln, Stamm- und Dickholz, deren Kantenlänge und Durchmesser mehr als 25 cm beträgt.
Gewerbeabfall, gemischter
Gemischter Gewerbeabfall besteht aus verschiedenen verwertbaren Stoffen, die keine gefährlichen oder schädlichen Anteile enthalten dürfen. Zum Beispiel dürfen Kunststoffe, Folien, Papier, Pappe, Karton, Spielzeuge ohne Elektronik, Kehricht, Teppichreste, Styroporchips, Verpackungsmaterialien mit dem gemischten Gewerbeabfall entsorgt werden.
Gipskarton, Baustoffe auf Gipsbasis
Gipsabfall:
Material auf Gipsbasis wie z. B. Gipsputz und Gipskarton.
Mineralfaserabfälle, künstliche AVV 170603*
Mineralfaserabfälle:
Mineralfaserabfall ist ein künstlich hergestelltes, anorganisches Faserprodukt wie z. B. Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle oder Keramikfaserprodukte. Diese Produkte werden als Wärme- und Schallisolierung, als Brennschutzprodukt, als technische Isolierung, als Isolierung von Rohrleitungen oder im Dachausbau verwendet. Seit 2000 dürfen in Deutschland nur noch Produkte verwendet und hergestellt werden, die laut Gefahrstoffverordnung als unbedenklich gelten. Mineralfaserabfall muss beim Transport ordnungsgemäß verpackt werden.
Mineralfaserabfall mit schädlichen Verunreinigungen:
Mineralfaserabfall mit schädlichen Verunreinigungen wurde meist vor 1986 hergestellt und gilt als gefährlicher Abfall. Für den Transport muss auch diese Abfallart ordnungsgemäß verpackt werden.
Schrott
Unhandlich und alles andere als sortenrein; auch dafür haben wir die passenden Fahrzeuge.
Und das holen wir bei Ihnen ab:
Eisen, Stahl- und NE-Metallschrott wie z.B.:
Kupfer, Blei, Zinn, Zink und Leichtmetalle, wie z.B. Aluminium, Magnesium und deren Legierungen.