Abfallentsorgung
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Gewerbeabfall


Gemischter Gewerbeabfall besteht aus verschiedenen verwertbaren Stoffen, die keine gefährlichen oder schädlichen Anteile enthalten dürfen. Zum Beispiel dürfen Kunststoffe, Folien, Papier, Pappe, Karton, Spielzeuge ohne Elektronik, Kehricht, Teppichreste, Styroporchips, Verpackungsmaterialien mit dem gemischten Gewerbeabfall entsorgt werden.