Abfallentsorgung
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Altholz

Altholz fällt vor allem in der Möbelindustrie, im Bauwesen, bei der Verpackung in Industrie- und Gewerbebetrieben sowie bei größeren Umbau- oder Abbrucharbeiten an. Aufgrund der vielfältigen Einsatzbereiche können Holzabfälle unterschiedlich belastet sein. Neben Farben, Lacken und Beschichtungen spielen insbesondere Holzschutzmittel bei der Entsorgung eine wichtige Rolle.

Wir stellen Ihnen passende Container für den Abtransport Ihres Altholzes zur Verfügung und sorgen für eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung.

Auf Grundlage der Altholzverordnung wird Altholz in vier Kategorien eingeteilt:


Altholz A1:Naturbelassenes Vollholz, das weder beschichtet, lackiert noch behandelt wurde.
Beispiele: Paletten aus unbehandeltem Holz, Schnittholz.


Altholz A2: Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes oder lackiertes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Einsatz von Holzschutzmitteln.
Beispiele: Paletten aus Holzwerkstoffen, Bauspanplatten, Dielen, Türblätter/Zargen ohne schädliche Verunreinigungen.


Altholz A3: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, jedoch ohne Holzschutzmittel.
Beispiele: Möbel aus dem Sperrmüll, beschichtetes Holz mit PVC-Anteilen.


Altholz A4:

Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde. Diese Kategorie gilt als gefährlicher Abfall.
Beispiele: Bahnschwellen, Leitungsmasten, imprägnierte Gartenmöbel, Fensterrahmen, Kabeltrommeln aus Vollholz (vor 1989 produziert).

Für weitere Informationen zu gefährlichem Abfall und den geltenden gesetzlichen Vorschriften stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.